03302 866 76 - 20 Suche Menü Menü

Informationen für Unternehmen

zur Corona-Pandemie

Informationssammlung für Unternehmen
zur Corona-Pandemie

 

Einen Überblick zur aktuellen Lage auf Bundesebene erhalten Sie auf der Webseite der Bundesregierung:

(https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus).

Aktuelle Informationen des Landes Brandenburg im Bezug auf die aktuellen Corona-Maßnahmen finden Sie unter: www.corona.brandenburg.de.

Auch der Landkreis Oberhavel informiert regelmäßig auf seiner Webseite  (https://www.oberhavel.de) über die aktuelle Lage und die derzeitige Entwicklung.

 

Hilfen für Unternehmen

Alle Unternehmenshilfen können bundeseinheitlich über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden.

Im Folgenden finden Sie genaueren Informationen zu den derzeit aktuellen Förderprogrammen und zu den weiteren Unternstützungsangeboten.

Aktuelle Informationen zur Entwicklung im Landkreis Oberhavel


Informationen zur aktuellen Entwicklung im Landkreis Oberhavel finden Sie unter: https://www.oberhavel.de/B%C3%BCrgerservice/Gesundheit/Aktuelles-zum-Coronavirus.

Darüberhinaus informiert die Kreisverwaltung über die Internetseite https://www.oberhavel.de/Wirtschaft/Coronavirus-Informationen-f%C3%BCr-Unternehmen ebenfalls Unternehmen aus der Region.

Förder- und Unterstützungsangebote

Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben kurzfristig erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich.

Bundesregierung und Gesetzgeber werden kurzfristig Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Derzeit durchlaufen diese geplanten Maßnahmen ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren und sollen ab April wirksam werden. Aktuell handeln die Arbeitsagenturen auf Basis der bestehenden Gesetzeslage.

 

Beantragung von Kurzarbeitergeld:

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.

Unternehmerhotline der Bundesagentur:

Telefon: 0800 45555 20

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Webseite der Arbeitsagentur

Zur Verhinderung der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit - wie dem Coronavirus - können die zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) die erforderlichen notwendigen Schutzmaßnahmen treffen.

Wer einem gesetzlichen oder behördlich angeordneten beruflichen Tätigkeitsverbot auf Grund des Infektionsschutzgesetzes unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine entsprechende Entschädigung.

Zuständig für die Entschädigungszahlung ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).

 

Die Antragsstellung erfolgt online über das bundesweite Antragsportal www.ifsg-online.de.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen im Hinblick auf Fragen zu sonstigen Entschädigungen und Zahlungen, die nicht unter den o. g. Anwendungsbereich des Infektionsschutzgesetzes fallen, durch das LAVG keine Auskunft erteilt werden kann.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte hier den Seiten des LAVG